
Pflegegrad 5: Leistungen, Geld und Voraussetzungen 2025

Das Wichtigste in Kürze:
- Pflegegrad 5 ist der höchste Grad im aktuellen Einordnungssystem der Pflegeversicherung zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit.
- Pflegegrad 5 erhalten Betroffene, die im höchsten Maße in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind und langfristig intensive pflegerische Versorgung benötigen. Bemessungsgrundlage sind 90 bis 100 Punkte in der Begutachtung.
- Mit Pflegegrad 5 haben Betroffene Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Mittel.
- Zum 1. Januar 2025 wurden Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent erhöht.
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Inhaltsverzeichnis
Pflegegrad 5: Definition
Pflegegrad 5 erhalten Personen, deren Selbstständigkeit im Alltag in höchstem Maße beeinträchtigt ist und die besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen. Das bedeutet, dass sie dauerhaft auf umfassende Unterstützung angewiesen sind, beispielsweise bei der Körperpflege, beim Anziehen, der Mobilität oder beim Umgang mit Krankheiten und Therapien.
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im aktuellen System der Pflegeversicherung.
Seit der Umstellung im Jahr 2017 ersetzt das System der Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Menschen, die zuvor Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder einen anerkannten Härtefall hatten, wurden automatisch in Pflegegrad 5 übergeleitet. Der Begriff Pflegestufe 5 ist umgangssprachlich zwar noch verbreitet, wird jedoch nicht mehr offiziell verwendet.
Eine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie hier.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 erhalten Personen mit der schwerstmöglichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und einem besonders hohen Bedarf an pflegerischer Versorgung, etwa durch:
- schwere neurologische oder körperliche Erkrankungen mit vollständigem Hilfebedarf
- fortgeschrittene Demenz oder kognitive Störungen mit starker Alltagsbeeinträchtigung
- vollständige Immobilität oder dauerhafte Bettlägerigkeit
- kombinierte körperliche und psychische Einschränkungen mit intensivem Pflegebedarf
Anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 90 und 100 Punkten liegt, erhält Pflegegrad 5 und damit die höchste Leistungsstufe der Pflegeversicherung.

Die Bewertung erfolgt in sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich stark in die Gesamtpunktzahl einfließen. Besonders relevant sind dabei die Selbstversorgung, der Umgang mit gesundheitlichen Belastungen und die kognitiven Fähigkeiten.
- Mobilität: Wie selbständig kann sich der Begutachtete noch in seinem gewohnten Umfeld bewegen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist der Antragsteller zeitlich und räumlich richtig orientiert? Kann er Entscheidungen treffen und sich seinem eigenen Bedarf entsprechend mitteilen?
- Verhaltensweisen und psychische Beeinträchtigungen: Leidet der Antragsteller zeitweise oder dauerhaft unter Ängsten oder depressiven Verstimmungen? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
- Selbstversorgung: Kann sich der Versicherte waschen? Ist er in der Lage, sich selbst an- und auszukleiden?
- Umgang mit krankheits-/ therapiebedingten Anforderungen: In welchem Umfang benötigt der Betroffene Hilfe im Zusammenhang mit Krankheit und Behandlung, zum Beispiel bei Einnahme von Medikamenten?
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Ist der Betroffene in der Lage, seinen eigenen Tagesablauf zu planen? Unterhält er wiederkehrend soziale Kontakte?
Liegt das Ergebnis zwischen 90 und 100 Punkten, wird Pflegegrad 5 vergeben.

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Wie beantrage ich Pflegegrad 5?
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegekasse erhalten möchten, sei es durch einen Erstantrag oder eine Höherstufung, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder digital bei der zuständigen Pflegekasse oder Pflegeversicherung eingereicht werden. Maßgeblich für den Leistungsbeginn ist das Datum der ersten Kontaktaufnahme – rückwirkend ab diesem Tag können Leistungen gewährt werden.
Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Die Pflegeversicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten. Erst nach erfolgter Begutachtung wird der Pflegegrad offiziell festgestellt und Leistungen bewilligt.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
Leistungen bei Pflegegrad 5: Wie viel Geld gibt es 2025?
Da Pflegegrad 5 die höchste Stufe im Pflegesystem darstellt, erhalten Betroffene umfangreiche Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Unterstützung bei stationärer Pflege sowie Entlastung für pflegende Angehörige, Kurzzeitpflege und Hilfen zur Wohnraumanpassung.
Leistungs-Vergleich der Pflegegrade:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Hinzu kommen bei Pflegegrad 5:
Leistung | Höhe der Leistung | Hinweise |
---|---|---|
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € jährlich, erweiterbar auf 2.528 € | Max. 28 Tage/Jahr, verlängerbar auf bis zu 8 Wochen bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege |
Kurzzeitpflege | bis zu 1.854 € jährlich, erweiterbar auf 3.539 € | Bis zu 56 Tage/Jahr möglich - z. B. nach Klinikaufenthalten |
Pflegehilfsmittel | bis zu 42 €/Monat | Für z. B. Handschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € einmalig | Z. B. Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreier Badumbau |
Wohngruppenzuschlag | bis zu 224 €/Monat | Für ambulant betreute Pflege-WGs |
WG-Gründungszuschuss | bis zu 2.613 € einmalig | Je Mitbewohner bei Neugründung einer Pflege-WG |
Pflegeberatung & Pflegekurse | kostenlos | Für Angehörige & ehrenamtlich Pflegende |
Technische Hilfsmittel | Kostenübernahme je nach Bedarf | Z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegebetten etc. |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 €/Monat | Für anerkannte Pflege-Apps zur Unterstützung im Alltag |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Da Menschen mit Pflegegrad 5 in besonderem Maße auf fremde Hilfe angewiesen sind, sollen Pflegekassen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch besonders deutlich entlasten. Hilfebedürftige, die von Familienmitgliedern in gewohnter Umgebung gepflegt werden, haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 990 Euro. Wer durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird, erhält Pflegesachleistungen in Höhe von 2.299 Euro pro Monat.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5
Die Kombinationsleistung ermöglicht es, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen gleichzeitig zu nutzen. So können Sie beispielsweise 75 Prozent der Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen und die verbleibenden 25 Prozentals Pflegegeld erhalten. Diese Option ist besonders nützlich, wenn nur ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Dienst erbracht wird und die restliche Pflege von Angehörigen übernommen wird.
Beispiel: Wenn Ihre monatlichen Pflegesachleistungen 2.299 Euro betragen, können Sie 75 % davon, also 1.724,25 Euro, für den Pflegedienst nutzen und gleichzeitig 25 % des Pflegegeldes in Höhe von 247,50 Euro erhalten.
Monatlicher Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5
Zur Gestaltung des Alltags und als Mittel zur Entlastung pflegender Angehöriger wird auch bei Pflegegrad 5 ein Betreuungs- und Entlastungsbetrag gezahlt. Die Pflegeversicherung zahlt hierfür einen monatlichen Zuschuss von 131 Euro, der z. B. für die folgenden Aufgaben eingesetzt werden kann:
- Einen Alltagsbegleiter, Betreuungsassistenten oder Besuchsdienst
- Eine Haushaltshilfe, die bei schweren häuslichen Aufgaben behilflich ist
- Eine Teilnahme an einer Betreuungsgruppe
Mittel für die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5
Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine professionelle Kurzzeitpflege nötig wird, wird dies von einer Pflegekasse mit bis zu 1.854 Euro für maximal 28 Tage im Jahr getragen. Eine Sonderregelung: Wer im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, kann die Zeit der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen pro Jahr verlängern, die mit bis zu 3.539 Euro bezuschusst werden. Diejenigen, die im Normalfall noch Anspruch auf ein Pflegegeld haben, erhalten auch während des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege die Hälfte ihres monatlichen Pflegegeldes.
Zuwendungen zur Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5
Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit oder Urlaub die Pflege kurzzeitig nicht übernehmen können, übernimmt bei Pflegegrad 5 professionelles Pflegepersonal die Betreuung: Die sogenannte Verhinderungspflege. Für sie gibt es einen Zuschuss von bis zu 1.685 Euro für maximal vier Wochen. Wenn im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, ist eine Verlängerung auf bis zu sechs Wochen mit einem Zuschuss von 2.528 Euro möglich. Auch während der Verhinderungspflege erhalten Versicherte noch die Hälfte Ihres Pflegegeldes.
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5
Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten Versicherte einen Zuschuss von bis zu 2.085 Euro für Tagespflege und Nachtpflege.
Beratungen und Pflegekurse bei Pflegegrad 5
Jedem Pflegebedürftigen steht Beratung zur besseren pflegerischen Versorgung und alters- bzw. pflegegerechtem Wohnraumumbau zu, hinzu kommen regelmäßig nötige Besuche durch geschulte Pflegekräfte. Auch Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben Anspruch auf Pflegekurse.
Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Für eventuelle Umbauten barrierefreies Wohnen ermöglichen, können maßnahmenbezogen bis zu 4.180 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Bei steigender Pflegebedürftigkeit ist es möglich, den Zuschuss erneut zu beantragen. - Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder medizinische Hilfsmittel (z.B. ein Hausnotruf) und eine Pauschale für den Kauf zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel in Höhe von monatlich 42 Euro, die sie in Form des Afilio-Pflegepakets nutzen können. Wie alle Pflegebedürftigen haben sie zudem Anrecht auf regelmäßige Beratung zur Verbesserung ihrer Lebensqualität, die von der Pflegekasse bezahlt wird. Darüber hinaus steht Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen ein kostenloser Pflegekurs zu. - Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
Auch Betroffene in ambulant betreuten Wohngruppen oder sog. Senioren-WGs erhalten Pflegeleistungen zur Wohnraumanpassung, wenn bis zu vier Versicherte mit Pflegegrad gemeinsam in einer Wohneinheit untergebracht sind. Des Weiteren steht allen vier Bewohnern jeweils ein einmaliger Einrichtungszuschuss von 4.180 Euro zu, außerdem ein monatlicher Zuschuss für eine Haushaltskraft in Höhe von jeweils 224 Euro. Zudem erhalten sie einen einmaligen WG-Gründungszuschuss in Höhe von 2.613 Euro. Da die notwendigen Gesamtkosten jedoch häufig deutlich höher sind, ist zur vollständigen Abdeckung der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll.
Pflegepauschbetrag für Angehörige
Pflegende Angehörige, die keine Leistungen für die Pflege erhalten, können den jährlichen Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen, wenn sie Betroffene mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 unentgeltlich betreuen.
Mehr zum Pflegepauschbetrag finden Sie hier.
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen Stand 2021 im Schnitt zwischen 1.800 und 3.990 Euro im Monat. Die Pflegekasse übernimmt für Versicherte mit Pflegegrad 5 im Monat 2.096 Euro bei Unterbringung im Pflegeheim. Pflegebedürftige müssen damit neben variierenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung den pflegebedingten Eigenanteil selbst aufbringen. Mit der Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade wurde verfügt, dass sich der pflegebedingte Eigenanteil nicht mehr mit steigendem Pflegebedarf erhöht, sondern für alle Bewohner konstant hoch bleiben sollte. Dieser sogenannte "einrichtungseinheitliche Eigenanteil" ist nicht der komplette monatliche Eigenanteil, sondern deckt nur die pflegebedingten Kosten ab. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt Leistungslücken.
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Fallbeispiel zu Pflegegrad 5
Herr Mustermann ist 84 Jahre alt und leidet an fortgeschrittener Demenz sowie an einer schweren Gehbehinderungaufgrund von Arthrose. Er ist vollständig auf fremde Hilfe angewiesen und benötigt täglich Unterstützung bei der Körperpflege, Ankleiden, Essen und Mobilität. Zusätzlich leidet er unter regelmäßigen Angstzuständen und nächtlicher Unruhe, was den Pflegebedarf weiter erhöht.
Die Pflege wird sowohl von seiner Tochter als auch von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Morgens hilft die Tochter beim Aufstehen, Waschen und Ankleiden, während der Pflegedienst die medizinische Versorgung, Wundbehandlung und mobilisierende Maßnahmen übernimmt. Aufgrund der Demenz benötigt Herr Mustermann zudem ständige Überwachung und Betreuung, um sicherzustellen, dass er keine Gefahr für sich selbst darstellt, insbesondere in der Nacht.
Herr Mustermann hat auch einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung beantragt, um sein Badezimmer barrierefreiumzubauen. Hierzu gehören unter anderem der Einbau eines Treppenlifts und die Anpassung der Badewanne, da er Schwierigkeiten hat, sich ohne Hilfe zu waschen.
In der Pflegebegutachtung erreicht Herr Mustermann 92 Punkte und wird aufgrund seiner schweren, rund-um-die-Uhr Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 eingestuft.
Leistungen bei Pflegegrad 5:
- Pflegegeld für die Unterstützung durch die Tochter: 990 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst: 2.299 Euro monatlich
- Entlastungsbetrag für zusätzliche Hilfen im Haushalt: 131 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittelpauschale für benötigte Hilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe): 42 Euro monatlich
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro einmalig (z. B. für barrierefreie Anpassungen im Bad)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bei Pflegegrad 5 ist der Pflegeaufwand sehr hoch, da die Betroffenen umfassende Unterstützung in allen Lebensbereichen benötigen. Der Pflegegrad wird jedoch nicht mehr anhand des Zeitaufwands, sondern nach der Selbstständigkeit festgelegt. In der Regel erfordert Pflegegrad 5 eine intensive Pflege, die täglich mehrere größere Aufgaben umfasst, wie Körperpflege und Mobilitätshilfe. Der genaue Zeitaufwand variiert je nach Einzelfall.
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im aktuellen Pflegegrad-System und betrifft Menschen mit den schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Im Vergleich zu den niedrigeren Pflegegraden (z. B. Pflegegrad 1 bis 4) sind Pflegegrad 5-Betroffene intensiver auf fremde Hilfe angewiesen. Insbesondere wird hier Pflegegeld, Pflegesachleistungen und eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gewährt.
Im Jahr 2025 erhalten Pflegegrad 5-Betroffene je nach Art der Pflege:
- Pflegegeld: 990 Euro monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt
- Pflegesachleistungen: 2.299 Euro monatlich bei Pflege durch einen ambulanten Dienst
- Weitere Zuschüsse wie Tagespflege (bis zu 2.085 Euro monatlich), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (bis zu 1.854 Euro jährlich) sind ebenfalls verfügbar.
Ja, Pflegegrad 5 ist besonders häufig für Menschen mit fortgeschrittener Demenz oder anderen kognitiven Störungenrelevant. Diese Menschen sind häufig auf eine dauerhafte, intensive Pflege angewiesen, sowohl im häuslichen Umfeld als auch stationär. Demenzkranke erreichen durch die hohe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oft den erforderlichen Punktwert im NBA, um Pflegegrad 5 zu erhalten.
Pflegende Angehörige von Menschen mit Pflegegrad 5 erhalten Unterstützung durch Verhinderungspflege, Pflegekurse und einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Damit wird die Pflege zu Hause für Angehörige erleichtert und ermöglicht eine kurze Auszeit von der Pflege.
Wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 5 unentgeltlich pflegen, können Sie den Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen. Dieser beträgt jährlich 924 Euro (Stand 2025) und kann Ihre Steuerlast mindern.
Quellen
- Deutsches Medizinrechenzentrum: Pflegegrad 5 17.01.2022
- Verbraucherzentrale: Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen 17.01.2022
- Paritätischer Pflegedienst: Pflegegrad 5 17.01.2022
- Deutsche Familienversicherung: Definition Pflegegrad 17.01.2022
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 22.11.2023
- Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick 10.01.2025